Der Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern in Deutschland soll gestrichen werden. Die katholische Kirche will sich das nicht gefallen lassen und kündigt Widerstand an.
Bislang standen in Deutschland Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger unter einem Abhörschutz. Wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist, soll dieser Schutz nun fallen. Das plant zumindest der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble mit einer Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes. Die Regierung kann sich aber auf einigen Widerstand einstellen, sollten die “Berufsgeheimnisträger” ihr Unantastbarkeit verlieren.
Die katholische Kirche fürchtet etwa, dass durch das geplante BKA-Gesetz das Beichtgeheimnis abgeschafft werden könnte. Der für die Verbindung von Parlament und Kirche zuständige Prälat Karl Jüsten sagte dem Hamburger Nachrichtenmagazin “Spiegel“, die Politik müsse mit erheblichem Widerstand der Kirche rechnen, sollte dem Bundeskriminalamt (BKA) im Einzelfall erlaubt werden, auch Abgeordnete, Anwälte und Geistliche abzuhören.
“Das vertrauensvolle Gespräch mit dem Seelsorger, oft die letzte Anlaufstelle für Menschen mit Sorgen, darf nicht infrage gestellt werden”, sagte Jüsten. Der Entwurf müsse ganz vom Tisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet eine der C-Parteien, die sich den Kirchen besonders verpflichtet sehen, am Beichtgeheimnis rüttelt.”